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Bei einer Obliegenheit steht dagegen die Verhaltensweise des Versicherungsnehmers im Vordergrund. Sie setzt bei einem Handeln des Versicherungsnehmers an. Nachfolgend sollen einige Beispiele aus der Rechtsprechung veranschaulichen, wann eine Obliegenheit und wann ein Risikoausschluss vorliegt. a) Nach den Versicherungsbedingungen der Wassersportkaskoversicherung leistet der Versicherer keinen Ersatz für Schäden, die durch unsachgemäße Vertäuung und nicht sachgemäße Verladung entstanden sind.
Man unterscheidet zwischen einem primären und einem sekundären Risikoausschluss. Ersterer beinhaltet indirekte Risikobegrenzungen, die sich aus dem Inhalt des Versicherungsvertrages und den allgemeinen Versicherungsbedingungen ergeben, während in letzterem Fall ein bestimmtes Risiko ausdrücklich aus dem Versicherungsschutz genommen wird.
Risiko- oder Deckungsausschlüsse sind jene Umstände, für welche die Versicherung nicht einspringt, da diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zunächst lassen sich solche Ausschlüsse aus der sogenannten positiven Risikobeschreibung ableiten. In dieser wird festgehalten, was genau versichert ist. Alle nicht in der positiven Risikobeschreibung genannten Tatbestände sind im Umkehrschluss nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Man spricht hier auch von „primären Risikoausschlüssen“. Andere Ausnahmen sind auf dem Versicherungsschein oder in den Versicherungsbedingungen vermerkt. Diese sind unter dem Begriff „sekundäre Risikoausschlüsse“ beziehungsweise „sekundäre Risikobegrenzungen“ bekannt.
Dabei handelt es sich um einen absoluten objektiven Wechselkurse. Der Versicherer will in diesem Fall unter keinen Umständen Deckungsschutz gewähren. Wenn Ihr linkes Knie ausgeschlossen ist und Sie wegen Schmerzen im linken Knie nicht mehr arbeiten können, dann tut die Versicherung so, als wenn Ihr Knie gesund wäre. Sind aber beide Knie kaputt, dann wird geprüft, ob das rechte Knie alleine auch zu einer Berufsunfähigkeit führt.
- Die Grenzen des Versicherungsschutzes werden entweder durch positive Beschreibung (primäre Risikobegrenzung) oder durch den Ausschluss bestimmter Gefahren (sekundäre Risikobegrenzung) bestimmt.
- Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden .”
- Zum Verschweigen des nicht durchgeführten Heil- und Kostenplans beim Abschluß des neuen Versicherungsvertrages.
- Die Familienmutter hielt die Klausel für unwirksam, da sie überraschend sei, gegen das Transparenzgebot verstoße und sie unangemessen benachteilige.
- Zur Verwirklichung des genehmigungspflichtigen Bauvorhabens ist es erforderlich, eine Hauswand zu versetzen oder eine Stützwand zu errichten.
Dabei ist zwischen objektiven und subjektiven Risikoausschlüssen zu unterscheiden. Objektive Risikoausschlüsse schließen bestimmte objektiv nachprüfbare Sachverhalte vom Versicherungsschutz aus, während subjektive Risikoausschlüsse an Umstände anknüpfen, die in der Person bzw. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen. Darum ist es sinnvoll über eine Risikovoranfrage zu prüfen, welche Versicherung überhaupt einen Ist TickMill ein Brokerage, auf das wir uns verlassen können vereinbaren möchte und wie dieser dann genau aussehen soll.
Das Referat Versicherungsrecht Wird Bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte Betreut Von:
Wer einen HT/NT-Zähler hat, und einen solchen auch behalten will, sollte sich vor einem Stromanbieterwechsel darüber informieren, ob ein alternativer Stromversorger einen solchen Tarif anbietet, oder ob ein Wechsel zu einem Stromanbieter mit Einheitstarif günstiger ist. 1d bb ARB 2010 gilt, dass vom Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszugehen ist, der den Wortlaut der Klausel, nicht aber deren Entstehungsgeschichte kennt. Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer erschließt sich nach dem Wortlaut des § 3 Abs. 1d bb ARB 2010 nicht, dass alle Streitigkeiten ausgeschlossen sein sollen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines neu errichteten Gebäudes oder Gebäudeteils stehen.
Die von einem Mitversicherer mit dem VN vereinbarten Risikoausschlüsse entfallen dann, wenn der vom führenden Versicherer für alle Mitversicherer unterzeichnete Versicherungsschein diese Risikoausschlüsse nicht mehr enthält. Bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr kommt ein Haftungsausschluss nach den für gefährliche Sportarten entwickelten Grundsätzen jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Schädiger grob fahrlässig gehandelt hat oder haftpflichtversichert ist. Zu den Risiken, die im Allgemeinen von deutschen Rechtsschutzversicherern ausgeschlossen werden, zählen Rechtsstreitigkeiten um Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen. Außerdem werden vorsätzlich begangene Straftate oder vorsätzlich herbeigeführte Rechtsschutzfälle ebenso ausgeschlossen wie Sachverhalte, deren Schadensgegenstand durch den Einfluss höherer Gewalt entstanden ist – beispielsweise durch Unwetter oder Krieg.
Das Sagen Unsere Kunden
Ein weiterer Risikoausschluss gilt für die Bereiche Enteignung, Baurisiko sowie diverse sehr spezielle Rechtsgebiete. Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Hiermit bestätige ich, dass ich die AGB und die Datenschutzerklärung gelesen habe und mit ihnen einverstanden bin. Zur Verwirklichung des genehmigungspflichtigen Geldmarkt Bauvorhabens ist es erforderlich, eine Hauswand zu versetzen oder eine Stützwand zu errichten. Unsere Anwaltsprofile sind das Ergebnis ausführlicher Interviews.
Risikoausschluss Ist Nicht Gleich Risikoausschluss
Der Bonus entspricht entweder einem pauschalen Betrag oder einem Prozentsatz. halten, wobei im Gegenzug verschiedene rechtliche Risiken aus dem Vertrag herausgenommen werden. Während einzelne Risiken branchenüblich nicht auftauchen, können je nach Versicherer auch besondere Ausschlüsse vorliegen. Darauf sollten Versicherte vor Abschluss des Versicherungsvertrages gezielt eingehen, um die Risiken gegebenenfalls im Gegenzug zu einem höheren Beitrag mit einschließen zu lassen. Eine Pflicht zur Anzeige von durch den Versicherer nicht erfragten Gefahrumständen kommt allenfalls in Betracht bei solchen Gefahrumständen, die so selten und fernliegend sind, dass dem Versicherer nicht vorzuwerfen ist, diese nicht abgefragt zu haben.
Eine solche Verschärfung des Sorgfaltsmaßstabes lasse sich der Klausel, deren Wortlaut zur Frage der Leistungsfreiheit schweige, im Rahmen der gebotenen Auslegung nicht entnehmen. Einer möglichen gegenteiligen Auslegung stehe jedenfalls die Unklarheitenregelung in § 305c Abs. Im Übrigen wäre die Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. Von vorneherein nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen Handlung des Versicherungsnehmers eingetreten sind.
Für die Abgrenzung Obliegenheit – Risikoausschluss kommt es maßgeblich auf den Gehalt der vertraglich vereinbarten Klausel an. Bezeichnet sie ein bestimmtes Wagnis, für das kein Versicherungsschutz bestehen soll, handelt es sich um einen Risikoausschluss. Verlangt die Klausel von dem Versicherungsnehmer dagegen ein bestimmtes Tun oder Unterlassen, damit dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz erhalten bleibt, liegt eine Obliegenheit vor. Bei einem Risikoausschluss stehen daher stets objektive Voraussetzungen im Vordergrund. Sie beschreiben das versicherte Risiko und knüpfen an einen tatsächlichen Zustand an.
Obliegenheiten können sich aber auch aus dem VVG ergeben. Beispielsweise sind in den §§ 33 und 34 VVG Auskunfts- und Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall geregelt, deren Nichtbefolgung grundsätzlich sanktionslos bleiben. Übernimmt der Versicherer aber eine solche gesetzliche Obliegenheit in seine Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wird sie wie eine vertragliche Obliegenheit behandelt, mit der Folge, dass über § 6 VVG die Leistungsfreiheit eintreten kann. Bei einem Fahrsicherheitstraining, bei dem nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten im Vordergrund steht, sondern die Verbesserung des Fahrverhaltens, ist der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge nicht ausgeschlossen.
Tarife, bei denen ein Aufschlag gezahlt werden muss, wenn der Verbrauch deutlich von der Schätzung abweicht, eigenen sich nur für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch einigermaßen präzise vorhersagen können. Hier habe aber die Versicherungsnehmerin nicht bewusst gegen „die Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetze“ etc. verstoßen.
Die Familienmutter hielt die Klausel für unwirksam, da sie überraschend sei, gegen das Transparenzgebot verstoße und sie unangemessen Geldmarkt benachteilige. Pakettarife Bei normalen Stromtarifen zahlen Verbraucher eine Grundgebühr und ihren Verbrauch an Kilowattstunden .
Auch eine Haftungsbeschränkung aus den Teilnahmebedingungen des Veranstalters ist nicht anzunehmen. Es bestehen Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses für die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG in allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen des Widerspruchs zu der im öffentlichen Interesse liegenden gesetzlichen Risikozurechnung.
Auch im Bereich der Pflegeheime sind unsere Produkte bereits etabliert. Sie haben eine Frage zu dem hier beschriebenen Thema? Die folgenden Anwälte werden Ihnen gerne weiterhelfen.
Wenn Ein Hund Ein Kind Beißt
Bei Pakettarifen zahlen Stromkunden für eine bestimmte Anzahl an kWh, beispielsweise 4.000 kWh für einen 4-Personenhaushalt. Für die kWh-Menge bezahlen sie einen festen Paketpreis, der deutlich günstiger als vergleichbare Stromtarife sein kann. Wird nicht das gesamte Paket an Strom verbraucht, dann muss trotzdem der volle Paketpreis bezahlt werden. Wird mehr Strom benötigt als im Paket vorgesehen ist, dann muss der Verbraucher eventuell deutlich höhere Beträge pro kWh für den Mehrverbrauch bezahlen. Pakettarife eignen sich daher für Kunden, die ihren Stromverbrauch sehr gut kennen oder einschätzen können.